Sicherheit

bei Industriekletterer ist das A und O

Egal, ob wir an Fassaden hängen, oder auf einem Stahlträger ballancieren, ohne entsprechende Sicherungen wäre dies nicht möglich. Das heißt, dass auszuführende Arbeiten immer nach den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen, sowie den Sicherheits- und Arbeitsrichtlinien für Seilzugangstechniken unseres Dachverbandes FISAT durchgeführt werden. Wir arbeiten nur mit entsprechend ausgebildeten und durch den FISAT geprüften Höhenarbeitern zusammen. Durch die professionelle Anwendung der Seilzugangstechniken werden Risiken minimiert und Gefahren, wie z.B. Stürze, verhindert.

 

Neue Fassung der Technischen Regeln für Betriebsicherheit

Seit dem 21.09.2009 ist die TRSB 2121 Teil 3 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) gültig.
Darin werden unter anderem die geforderten  Qualifikationen von Industriekletterern geregelt. Zum Beispiel muß auf jeder Baustelle mit Verwendung von Seilzugangstechnik (SZT) ein entsprechend ausgebildeter und erfahrener Aufsichtsführender benannt werden. Ein FISAT-Schein Level 3 ist dafür Voraussetzung.

Gerne helfen wir Ihnen mit einem in Ihrem Gewerk erfahrenen Aufsichtsführenden, sollten Sie in Ihrem Team nicht über die entsprechende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter verfügen.

 

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